Der Büro Alltag mit hohen Belastungen und Anforderungen an MitarbeiterInnen führen oft zu Phänomenen wie "nicht mehr zu Ruhe kommen können", "nicht mehr Entspannen können" oder auch Einschlafstörungen. Dazu kommt die Arbeit am Computer, die Körperregionen wie Rücken, Schulter, Nacken, Arm und Handgelenke besonders belasten. Massage fördern unter Anderem die Durchblutung, entspannt Muskeln, lockert den Bewegungsapparat und regt den Stoffwechsel an. Doch ebenso wirkt Massage ausgleichend auf das Zentrale Nervensystem ein, denn durch die Berührung werden vermehrt Endorphine ausgestoßen und Stress und Schmerzen so reduziert.
In einem Geschützen Raum können MitarbeiterInnen Kurzmassagen ab 20 Minuten auf der Massageliege bekommen. Dabei kann auf die verschiedenen Körperregionen eingegangen werden und ein positiver Impuls im Arbeitsalltag Gesetz werden.
FÖRDERUNG
Die staatliche Unterstützung in der Gesundheitsvorsorge macht Massagen in Firmen zu einem guten Mittel, um die Zufriedenheit und die Gesundheit der MitarbeiterInnen zu fördern.
Wirtschaftlich gesehen ist mobile Firmenmassage eine gute Investition in die Gesundheit der MitarbeiterInnen und in ein kollegiales Betriebsklima. Entspanntere KollegInnen arbeiten konzentrierter und sind glücklicher. Dies wirkt sich nachhaltig positiv auf die gemeinsame Arbeit aus.
Beispiel: Die ArbeitgeberIn bezuschusst eine Massageeinheit von z.B. 20 Min. mit einem vorher festgelegten Betrag. Dies kann variieren von 30%iger bis zu 100%iger Kostenübernahme. Es kann den interessierten MitarbeiterInnen freigestellt sein wieviele Massagen sie monatlich in Anspruch nehmen möchten, oder es wird festgelegt.
Abrechnung
Die steuerliche Förderung ist zurzeit auf 500 € pro Kopf und Jahr begrenzt. Es könnten also auch die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Firma aufgeteilt werden. Auf diese Weise reicht das geförderte Budget länger aus, und Anwendungen können über das Jahr verteilt regelmäßiger stattfinden. Die Angestellten übernehmen dann privat einen Teil der Kosten. Zum Ausgleich könnte die Geschäftsführung ermöglichen, dass die Massageanwendungen innerhalb bezahlter Arbeitszeit durchgeführt werden. Die dem Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten für mobile Firmenmassagen können bis zu 500 € pro Jahr und Mitarbeiter von der Steuer abgesetzt werden. Bitte sprecht mit eurem Steuerberater, welche Form für euch am sinnvollsten ist. siehe auch ESTG §3 Nr.34 "Gesetze im Internet"